1. Geltungsbereich
1.1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts-
bedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen
vor.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend
und unverbindlich.
2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen
und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen
sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im
Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß
hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Preise
3.1. Alle Preise verstehen sich ab Lager Augsburg.
Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt
werden. Preise jeweils inklusive der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Die von uns genannten Termine und Fristen
sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger
und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.3. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer
Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen
etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten
eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4. Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns
der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Monaten
gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch
auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für
jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens
bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen
und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
5. Versand und Gefahrübergang
5.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.
5.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager, bei Direktversand
den europäischen Einfuhrhafen, verlassen hat.
5.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder
unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der
Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen
über.
5.4. Wir veranlassen, sofern es der Käufer nicht ausdrücklich
untersagt, die Versicherung der an den Käufer zu versendenden
Waren gegen Transportschäden. Die Versicherung erfolgt im
Namen und auf Rechnung des Käufers bei einer von uns auszuwählenden
Versicherungsgesellschaft. Soweit diese Versicherung gegen Transportschäden
abgeschlossen ist, sind wir von der Haftung für solche Schäden
freigestellt.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Die Gewährleistung beträgt
6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
6.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt,
Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
6.3. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich
mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfälltiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.4. Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer
das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an uns zu schicken;
Dabei ist der Käufer für die richtige und angemessene
Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender
Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender Schadensbegleichung.
6.5. Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung
verlangen. Erst wenn Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können
weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich
aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden
aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn
der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
6.6. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann
verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen
vollständig erfüllt hat.
6.7. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten,
sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können
ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den
gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller
uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus
welchem Rechtsgrunde, vor.
7.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem
Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets
widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für
seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung
hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
7.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere
bei Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen
und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten
trägt der Käufer.
7.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf
Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte
zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware
durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht
das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
8. Zahlung
8.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind
unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
8.2. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen
des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,
so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und
zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
8.3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher
Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
8.4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen
ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit
des Käufers in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung
oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich
zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
sind.
9. Schutz- und Urheberrechte
9.1. Verletzung von gewerblichen Schutz- oder
Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen
wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer
gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen
und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit
diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes
Produkt zurückzuführen sind. Wir sind grundsätzlich
bemüht, dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produktes
zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen
nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt
so abändern, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird,
oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich
einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.
9.2. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert
oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen
des Käufers das Produkt so gestaltet, daß hieraus
Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer
verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers
des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
9.3. Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende
Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers
im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt,
und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten.
Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne
unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich
machen, auch nicht bei Weiterveräußerungen unserer
Hardware. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke,
als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung
oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen.
Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk
tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
10. Kundendaten
10.1. Eine Speicherung der kundenbezogenen Daten
gilt als vereinbart.
11. Export
11.1. Der Export unserer Ware in Nicht-EG-Länder
bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon,
daß der Käufer selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen
Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort ist Augsburg.
12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg.
12.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
12.4. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
13. Salvatorische Klausel
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren,
wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. In diesem Fall
verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame
Regelung zu vereinbaren, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten
wirtschaftlichem Zweck am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der
Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
SHSM Stefan Mezmer
Mittbacher Str. 2 - 81829 München
Tel.: (089) 3070 3871 - Fax: +49 3222 1152 728
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